von Mathias Stahl, Stellv. Fraktionsvorsitzender
Der Stadtrat Freiberg hat am 13.01.2022 zum Abwahlantrag bezüglich des Beigeordneten Reuter zu entscheiden. Nach § 56 (4) Sächsischer Gemeindeordnung (SächsGemO) ist eine Aussprache des Rates vor der Beschlussfassung aus Gründen zum Schutz der Person nicht gestattet. Gleichwohl ist die Abstimmung von öffentlichem und überregionalem Interesse.
Ich nehme daher an dieser Stelle die Gelegenheit wahr, meine Entscheidungsfindung und Abstimmverhalten öffentlich zu erläutern:

